Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesdisziplinargesetz
LDG NRW§ 35 Erhebung der Disziplinarklage
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LDG%20NRW/35#abs-1 (1) Soll gegen eine Beamtin oder einen Beamten auf Zurückstufung oder auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder gegen eine Ruhestandsbeamtin oder einen Ruhestandsbeamten auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden, ist Disziplinarklage zu erheben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LDG%20NRW/35#abs-2 (2) Die höhere dienstvorgesetzte Stelle sowie die oberste Dienstbehörde können jederzeit die Befugnis einer nachgeordneten dienstvorgesetzten Stelle an sich ziehen; in den Fällen der §§ 79 Abs. 2 und 3, 80 Satz 2 gelten sie als Behörde des klagenden Dienstherrn.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 35 LDG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 05.08.2026 – 2 B 7.26Wirksame Erhebung einer Disziplinarklage durch elektronische Übermittlung über das Anwaltspostfach eines Prozessbevollmächtigten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 07.11.2024 – 2 C 18/23Relevanz von Fehlern im behördlichen Verfahren für die Rechtmäßigkeit einer DisziplinarverfügungZitiert von 16
- BVerwG, 17.04.2020 – 2 B 7/20Erhebung der Disziplinarklage in Unkenntnis der Schwerbehinderteneigenschaft des BeamtenZitiert von 5
- VG Düsseldorf, 31.03.2022 – 17 K 673/19
- OVG NRW, 16.02.2022 – 31 A 2404/20.OZitiert von 12
- VG Düsseldorf, 28.10.2021 – 31 K 5575/19.O
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 28.02.2018 – 3d A 704/14.OZitiert von 6
- VG Düsseldorf, 14.08.2017 – 35 K 3758/17.O
- VG Düsseldorf, 12.02.2014 – 31 K 3347/13.OZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 35 LDG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.